Die kurze Antwort: Die Vollkasko zahlt einen Motorschaden nur, wenn er durch ein versichertes Ereignis entstanden ist, also durch einen Unfall, durch Vandalismus oder durch ein Ereignis, das schon die Teilkasko abdeckt. Die meisten Motorschäden entstehen aber von innen heraus: durch Verschleiß, Ölmangel, Überhitzung oder einen gerissenen Zahnriemen. Solche Betriebsschäden zahlt keine Kaskoversicherung.
Dieser Artikel erklärt die Regeln anhand der Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), zeigt typische Fälle und nennt die Alternativen. Die Musterbedingungen sind unverbindlich; jeder Versicherer darf abweichen. Maßgeblich sind immer Ihre eigenen Vertragsbedingungen (AKB).
Was die Kasko versichert
Die Kaskoversicherung zahlt für Schäden am eigenen Auto, aber nur bei bestimmten Ereignissen. Die Teilkasko deckt eine feste Liste, die Vollkasko deckt diese Liste und zusätzlich Unfälle und Vandalismus.
| Versicherung | Ereignisse nach den GDV-Musterbedingungen (AKB 2015) |
|---|---|
| Teilkasko | Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung |
| Vollkasko | alles aus der Teilkasko, dazu Unfall und mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die das Auto nicht benutzen dürfen |
Quelle: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, A.2.2.1 und A.2.2.2.
Warum der typische Motorschaden kein Unfall ist
Die Musterbedingungen definieren einen Unfall als Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt (A.2.2.2.2). Ausdrücklich keine Unfallschäden sind unter anderem:
- Schäden, die nur durch einen Betriebsvorgang entstehen, zum Beispiel durch falsches Bedienen oder falsches Betanken,
- Schäden, deren alleinige Ursache Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung ist.
Damit fallen die häufigsten Motorschäden heraus: ein Kolbenfresser durch Ölmangel, ein Lagerschaden, eine gerissene Steuerkette oder ein Zahnriemen, eine durchgebrannte Zylinderkopfdichtung nach Überhitzung. Auch das Vergleichsportal Verivox nennt Kolbenfresser, gerissene Zahnriemen, Undichtigkeiten im Motorblock und Brüche an Kurbel- oder Nockenwelle als typische Betriebsschäden, die die Vollkasko nicht deckt (Verivox).
Selbst wenn ein versichertes Ereignis vorliegt, ersetzt die Kasko nach den Musterbedingungen keine Alterungs- und Verschleißschäden und keine Folgeschäden wie den Verlust von Öl oder Kühlflüssigkeit, eine Wertminderung oder den Nutzungsausfall (A.2.5.7.1).
Typische Fälle: Wer zahlt?
| Ursache des Motorschadens | Kasko nach Musterbedingungen |
|---|---|
| Unfall, selbst verschuldet, Motor beschädigt | Vollkasko |
| Unfall, ein anderer ist schuld | Kfz-Haftpflicht des Verursachers |
| Aufsetzen auf einen Stein, Ölwanne aufgerissen | kann ein Unfall sein (Vollkasko); Weiterfahren mit Ölverlust kann die Leistung mindern |
| Unbekannte füllen etwas in den Tank oder beschädigen den Motor | Vollkasko (mut- oder böswillige Handlung), wenn sich das nachweisen lässt |
| Motorbrand | Teilkasko (Brand); reine Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand |
| Kurzschluss an Kabeln | Teilkasko für die Verkabelung, Folgeschäden nicht |
| Marderbiss, danach Überhitzung | nur, wenn Ihr Tarif Tierbiss-Folgeschäden einschließt |
| Wasser im Motor nach Durchfahren einer überfluteten Straße | Einzelfall; Teilkasko schließt Schäden durch das Verhalten des Fahrers aus |
| falsch getankt | nein, Betriebsvorgang |
| Verschleiß: Zahnriemen, Steuerkette, Lager, Kolbenfresser | nein |
Quellen: AKB 2015 A.2.2.1, A.2.2.2, A.2.9.1; Verivox.
Fremdverschuldeter Unfall
Hat ein anderer den Unfall verursacht, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auch den Motorschaden bezahlen (Verivox). Die eigene Vollkasko brauchen Sie nur, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder die Schuldfrage offen ist. Wie Totalschaden, Restwert und die 130-Prozent-Grenze bei Haftpflichtschäden funktionieren, steht im Artikel Unfallwagen verkaufen.
Marderbiss und Tierbiss
In den GDV-Musterbedingungen steht kein Tierbiss. Viele Tarife versichern ihn zusätzlich. Marder beißen meist Schläuche und Kabel an. Platzt dadurch ein Kühlwasserschlauch und der Motor überhitzt, ist das ein Folgeschaden. Den zahlt die Teilkasko nur, wenn Folgeschäden von Tierbissen ausdrücklich mitversichert sind; sonst nur den Biss an Schläuchen und Kabeln (Verivox). Prüfen Sie in Ihren Bedingungen, ob es eine Höchstgrenze für Folgeschäden gibt.
Wasser und Überschwemmung
Die Teilkasko zahlt bei unmittelbarer Einwirkung einer Überschwemmung auf das Auto. Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen Schäden, die auf ein durch die Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückgehen (A.2.2.1.3). Wer bewusst durch eine überflutete Unterführung fährt und einen Wasserschlag riskiert, muss damit rechnen, dass die Versicherung streitet. Steht das Auto geparkt und das Wasser steigt, ist die Lage klarer.
Grobe Fahrlässigkeit
Hat ein versichertes Ereignis den Schaden verursacht, kann der Versicherer die Leistung trotzdem kürzen: Bei grob fahrlässiger Herbeiführung darf er nach den Musterbedingungen im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz zahlt er gar nicht (A.2.9.1). Ein Beispiel ist das Weiterfahren nach einem Aufsetzer, obwohl die Öldruckleuchte rot leuchtet. Ob Ihr Tarif auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, steht in Ihren Bedingungen.
Was die Vollkasko zahlt, wenn sie zahlt
Auch die Berechnung regeln die Musterbedingungen:
- Reparatur: Die erforderlichen Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert, wenn Sie die vollständige und fachgerechte Reparatur mit Rechnung nachweisen. Ohne Nachweis bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.5.2.1).
- Totalschaden: liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (A.2.5.1.5). Dann zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.5.1.1).
- Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges gebrauchtes Auto am Schadentag, Restwert der Verkaufswert im beschädigten Zustand (A.2.5.1.6, A.2.5.1.7).
- Das unreparierte Auto bleibt bei Ihnen, sein Verkaufswert wird angerechnet (A.2.5.7.2).
- Die vereinbarte Selbstbeteiligung geht ab.
Bei einem älteren Auto mit Motorschaden ist schnell ein Totalschaden erreicht. Was Sie dann mit dem Auto machen können, steht im Ratgeber Auto mit Motorschaden verkaufen.
Sind Sie mit der Schadenhöhe nicht einverstanden, sehen die Musterbedingungen vor einer Klage einen Sachverständigenausschuss vor: Jede Seite benennt einen Kfz-Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann (A.2.6).
Wenn die Kasko nicht zahlt: andere Wege
- Herstellergarantie: Bei jungen Autos zahlt der Hersteller Fabrikationsfehler, wenn die Wartung nach Vorgabe gemacht wurde und kein Bedienfehler vorliegt (Verivox). Nach Ablauf der Garantie fragen Sie nach Kulanz, besonders bei bekannten Schwachstellen.
- Gewährleistung: Ist das Auto kurz vorher gekauft, kann der Verkäufer haften. Die Regeln stehen im Artikel Motorschaden nach dem Kauf.
- Werkstatthaftung: Geht der Motor kurz nach einem Zahnriemenwechsel kaputt, kann ein Fehler der Werkstatt die Ursache sein. Ansprüche aus dem Werkvertrag verjähren in zwei Jahren ab Abholung (§ 634a BGB).
- Reparaturkostenversicherung oder Gebrauchtwagengarantie: Sie decken technische Defekte bestimmter Bauteile. Verivox nennt typische Grenzen: Manche Anbieter versichern nur Autos bis 10 oder 15 Jahre und unter 200.000 Kilometern; mit steigender Laufleistung sinkt die Erstattung, im Beispiel von voller Übernahme bei 45.000 Kilometern auf 40 Prozent bei 110.000 Kilometern. Wartung und Verschleißteile sind ausgenommen (Verivox).
So gehen Sie vor
- Auto stehen lassen, wenn der Motor schwer geschädigt ist, und abschleppen lassen. Weiterfahren kann als grob fahrlässig gelten.
- Ursache feststellen lassen und Fotos machen, bevor repariert wird. Bei Unfall oder Vandalismus: Polizei rufen, Anzeige erstatten.
- Schaden der Versicherung melden, auch wenn Sie unsicher sind, ob sie zahlt. Die Fristen für die Meldung stehen in Ihren Bedingungen.
- Nicht vor der Freigabe reparieren lassen, wenn die Versicherung einen Gutachter schicken will.
- Ablehnung prüfen: Begründung schriftlich verlangen. Bei Streit über die Höhe den Sachverständigenausschuss nutzen, bei Streit über die Deckung Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Versicherungs- oder Verkehrsrecht fragen.
Zahlt niemand, bleibt die Rechnung: Was eine Reparatur realistisch kostet, steht im Artikel Motorschaden-Kosten.
Quellen
Stand: November 2026, abgerufen am 07.11.2026.
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 12.10.2017), unverbindliche Musterbedingungen, Kopie bei verkehrslexikon.de – A.2.2 versicherte Ereignisse, A.2.5 Entschädigung, A.2.6 Sachverständigenverfahren, A.2.9 Ausschlüsse
- Verivox: Motorschaden, Vollkasko-Versicherung zahlt nicht immer – Betriebsschäden, Haftpflicht des Gegners, Marderbiss, Reparaturversicherung
- § 634a BGB – Verjährung bei Werkstattarbeiten



