Ein Auto zu verschrotten ist in Deutschland klar geregelt: Sie dürfen es nur einem anerkannten Betrieb übergeben, der Ihnen einen Verwertungsnachweis ausstellt. Mit diesem Nachweis melden Sie das Auto ab. Die Kosten sind oft gering, häufig ist die Verwertung sogar kostenlos. Was Geld kostet, sind Zusatzleistungen wie Abholung und Abmeldeservice.

Dieser Artikel zeigt, was Sie für die Verschrottung zahlen, wie der Ablauf Schritt für Schritt aussieht, was bei der Abmeldung zu beachten ist und wann der Verkauf mehr bringt als der Schrottplatz.

Verschrotten oder verkaufen?

Bevor Sie ein Auto mit Motorschaden verschrotten, lohnt ein zweiter Blick. Ein Auto, das bis auf den Motor in Ordnung ist, hat für Händler, Ankäufer, Exporteure oder Bastler meist noch einen Wert, der über dem Schrottpreis liegt. Der ADAC zählt zu den Altautos Fahrzeuge, die offensichtlich fahruntüchtig sind. Ein kaputter Reifen oder eine gesprungene Scheibe machen ein Auto noch nicht zum Altauto (ADAC).

Auch die neue EU-Altfahrzeug-Verordnung unterscheidet genau: Ein Auto gilt sicher als Altfahrzeug, wenn es zum Beispiel zerlegt, ausgebrannt oder bis über das Armaturenbrett unter Wasser war oder wenn sicherheitsrelevante Teile weder repariert noch ersetzt werden können. Ein Hinweis auf ein Altfahrzeug ist es, wenn die Reparatur bis zur nächsten Hauptuntersuchung zusammen mit dem aktuellen Wert mehr kostet, als das Auto danach wert wäre (Verordnung (EU) 2026/1738, Anhang I). Ein Motorschaden allein macht ein Auto also nicht automatisch zum Schrott.

Verschrotten ist die richtige Lösung, wenn niemand das Auto mehr reparieren oder weiterverkaufen will: bei starkem Rost, Brand- oder Wasserschäden, fehlenden Teilen oder sehr alten Autos ohne Nachfrage. Für alle anderen Fälle lesen Sie zuerst Auto mit Motorschaden verkaufen und Auto für den Export verkaufen.

Was die Verschrottung kostet

PostenKostenQuelle
Rücknahme über den Hersteller (vollständiges Auto)kostenlos§ 3 AltfahrzeugV
Recycling beim privaten Verwerterrund 100 Euro, oft mit dem Restwert verrechnetADAC, HUK
Abholungetwa 100 Euro zusätzlichVerti
Abmeldung durch den Verwerteretwa 50 EuroADAC
Abmeldung selbst bei der Zulassungsbehörde (Berlin)17,10 Euro vor Ort, 3,30 Euro onlineservice.berlin.de

Quellen: § 3 AltfahrzeugV, ADAC, HUK-Coburg, Verti, Service Berlin. Abgerufen am 07.11.2026. Die Gebühren der Zulassungsbehörden unterscheiden sich je nach Ort und Fall.

Bekommen Sie Geld für Ihr Schrottauto? Manchmal. Laut ADAC liegt der Schrottpreis bei rund 100 Euro pro Tonne, so viel gibt es für ein Schrottauto aber selten, weil die Betriebe pro Pkw etwa 100 Euro für das umweltgerechte Recycling einkalkulieren müssen. Wie viel am Ende übrig bleibt, hängt von wiederverwendbaren Teilen, deren Zustand und dem Modell ab. Verunfallte jüngere Modelle können mehr bringen (ADAC). Holen Sie bei mehreren anerkannten Betrieben Angebote ein und verhandeln Sie Abholung und Abmeldeservice gleich mit.

Kostenlose Rücknahme beim Hersteller

Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet Hersteller, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom letzten Halter zurückzunehmen. Ab der Übergabe an eine vom Hersteller bestimmte anerkannte Rücknahmestelle oder einen Demontagebetrieb ist das unentgeltlich. Die Hersteller müssen ein flächendeckendes Netz aufbauen: Die Rücknahmestelle darf höchstens 50 Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt sein (§ 3 Abs. 1 und 3 AltfahrzeugV).

Kostenlos ist die Rücknahme nicht, wenn (§ 3 Abs. 4 AltfahrzeugV):

  • das Auto nicht in der EU zugelassen ist oder zuletzt war,
  • es vor der Stilllegung weniger als einen Monat in der EU zugelassen war,
  • wesentliche Bauteile fehlen, zum Beispiel Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte,
  • dem Auto Abfälle zugefügt wurden,
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) nicht übergeben wird.

Die Regel gilt für Pkw (Klasse M1) und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (N1), nicht aber für Oldtimer und Wohnwagen (ADAC). Wichtig bei Motorschaden: Ein Auto mit kaputtem Motor ist vollständig, der Antrieb ist ja noch da. Bauen Sie vor der Rückgabe also keine Teile aus, um sie separat zu verkaufen, sonst kann die kostenlose Rücknahme entfallen. Abholung und Abmeldung kann aber auch die Rücknahmestelle des Herstellers in Rechnung stellen (Verti).

Nur an anerkannte Betriebe

Wer sich eines Autos entledigt, darf es nur einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Den Verwertungsnachweis darf nur ein anerkannter Demontagebetrieb ausstellen (§ 4 Abs. 1 und 2 AltfahrzeugV).

Anerkannte Betriebe finden Sie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) der 16 Bundesländer unter altfahrzeugstelle.de. Die Datenbank enthält alle anerkannten Demontagebetriebe und Schredderanlagen in Deutschland, aber nicht alle Annahme- und Rücknahmestellen (GESA). Fragen Sie im Zweifel, mit welchem Demontagebetrieb eine Annahmestelle zusammenarbeitet.

Vorsicht bei Visitenkarten am Auto: Der ADAC warnt vor Aufkäufern, die „Kaufe Ihr Auto“-Kärtchen an parkenden Autos hinterlassen und mit Höchstpreisen in bar werben (ADAC). Wer ein Auto zur Verschrottung an jemanden ohne Anerkennung abgibt, bekommt keinen gültigen Verwertungsnachweis. Und will ein Händler das Auto nicht verschrotten, sondern als Gebrauchtwagen weiterverkaufen, dann gehört dazu ein schriftlicher Kaufvertrag.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Betrieb finden: Rücknahmestelle Ihres Herstellers oder anerkannten Demontagebetrieb über altfahrzeugstelle.de suchen, mehrere Angebote einholen.
  2. Konditionen klären: Kosten oder Erlös, Abholung, Abmeldeservice, Termin. Am besten schriftlich bestätigen lassen.
  3. Auto vorbereiten: persönliche Gegenstände, Dokumente im Handschuhfach, Mautgeräte und Parkausweise herausnehmen. Keine Teile ausbauen und keinen Müll im Auto lassen.
  4. Übergabe: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, beide Kennzeichen und Schlüssel mitbringen. Der Betrieb stellt den Verwertungsnachweis aus.
  5. Abmelden: selbst oder durch den Verwerter (siehe nächster Abschnitt).
  6. Versicherung informieren, falls die Zulassungsbehörde die Abmeldung nicht ohnehin meldet (siehe unten).

Abmeldung mit Verwertungsnachweis

Wer ein Auto einem anerkannten Betrieb zur Verwertung überlassen hat, muss es unverzüglich mit dem Verwertungsnachweis bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II müssen Sie abgeben, die Behörde zieht beide ein und vernichtet sie (§ 17 Abs. 1 FZV). Für die Abmeldung brauchen Sie (Service Berlin):

  • den Verwertungsnachweis,
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
  • beide Kennzeichenschilder.

Viele Zulassungsbehörden bieten die Abmeldung auch online an, in Berlin für 3,30 Euro statt 17,10 Euro vor Ort. Viele Verwerter übernehmen die Abmeldung gegen Gebühr, laut ADAC für etwa 50 Euro.

Was passiert, wenn Sie nicht abmelden? Erfüllen Halter oder Eigentümer ihre Pflichten nicht, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit vierwöchiger Frist aufbieten. Läuft die Frist ab, endet die Zulassung (§ 17 Abs. 3 FZV). Bis dahin laufen Steuer und Versicherung weiter. Melden Sie deshalb gleich nach der Verschrottung ab.

Kfz-Steuer und Versicherung: Die Kfz-Steuerpflicht dauert, solange das Fahrzeug zugelassen ist (§ 5 Abs. 1 KraftStG). Mit der Abmeldung endet sie also. Bei der Versicherung gilt nach den Musterbedingungen des GDV: Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, etwa durch Verschrottung, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er davon erfährt (GDV, AKB 2015, G.8). Informieren Sie Ihre Versicherung deshalb mit einer Kopie des Verwertungsnachweises, auch wenn die Zulassungsbehörde die Abmeldung weitermeldet.

Auto im Ausland verschrotten

Wird das Auto in einem anderen EU-Staat verwertet, ersetzt der dort nach EU-Recht ausgestellte Verwertungsnachweis den deutschen. Verbleibt es zur Entsorgung in einem Land außerhalb der EU, müssen Halter und Eigentümer das unverzüglich der Zulassungsbehörde erklären und das Auto außer Betrieb setzen lassen (§ 17 Abs. 2 und 4 FZV). Mehr zum Export, auch zu den künftigen EU-Regeln für nicht verkehrssichere Autos, steht unter Auto für den Export verkaufen.

Was sich durch die EU-Verordnung ändert

Die neue EU-Altfahrzeug-Verordnung ist am 13. August 2026 in Kraft getreten, die meisten Vorschriften gelten aber erst ab dem 1. September 2028 (Verordnung (EU) 2026/1738, Art. 59). Laut ADAC ändert sich für Halter bis dahin nichts an der Entsorgung. Wer sein Auto privat verkauft, braucht auch künftig in der Regel keine zusätzlichen Bescheinigungen, dass es kein Altfahrzeug ist (ADAC). Ausnahmen gelten laut Verordnung, wenn die Versicherung einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat oder der Verkauf komplett online ohne persönliche Übergabe läuft (Art. 36).

Quellen

Stand: November 2026, Gebühren und Preise abgerufen am 07.11.2026.